Teilnahmeerklärung
Diese Teilnahmeerklärung regelt das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag).
Die nachfolgende Teilnahmeerklärung wird für jeden in dieser Onlineanmeldung aufgeführten Teilnehmer abgegeben. Eine Teilnahme am setzt das Einverständnis dieser Teilnahmeerklärung voraus. Der Anmeldende erklärt fär alle in der Onlineanmeldung aufgefürten Personen, dass sie mit dieser Regelung einverstanden sind. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren setzt die Onlineanmeldung voraus, dass sich die Erziehungsberechtigten mit der nachfolgenden Teilnahmeerklärung einverstanden erklärt haben.
Die Teilnahmeerklärung ist gelegentlich inhaltlichen Änderungen unterworfen.
Sie ist in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des
Organisationsvertrags zwischen den Veranstalter des und den Teilnehmern. Änderungen, die vom Veranstalter des im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteres
Organisationsvertragsbestandteil.
Ich erkläre, dass
- ich mich mit meiner Anmeldung neben dieser Teilnahmeerklärung ausdrücklich den Satzungen und Ordnungen des DLV, insbesondere die
Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), den
DLV-Anti-Doping-Code (DLV-ADC) und die
Internationalen Wettkampfregeln (IWR) unterwerfe und mich an den die entsprechenden Bestimmungen halte.
- ich für den ausreichend trainiert habe, ausreichend körperlich gesund bin und an dieser Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnehme.
- ich werde weder gegen den Veranstalter des noch die Sponsoren des Laufes und deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend mache, die mir durch meine Teilnahme entstehen können.
- die eingegebenen Angaben (insbesondere Jahrgang und Geschlecht) richtig sind.
- ich den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals unbedingt Folge leiste.
- ich die mir zugewiesene Startnummer/Armtransponder nicht an eine andere Person weitergeben werde, sie nicht knicke oder in irgendeiner Weise verändere und sie nach der Veranstaltung wieder abgebe.
- ich die offizielle Wettkampfstrecke nicht verlassen werde.
- die von mir angegebenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung des , einschließlich des Zwecks meiner medizinischen Betreuung auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die den betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
- die im Zusammenhang mit meiner Teilnahme am gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, DVD etc.) zu veranstaltungsbezogenen Werbezwecken ohne Anspruch auf Vergütung benutzt, verbreitet und veröffentlicht werden können.
Die Einwilligung für die Fotos und Videoaufnahmen ist freiwillig und kann für die Zukunft gegenüber dem Veranstalter des des widerrufen werden. Hierzu genügt eine E-Mail an joerg_brunkhorst@yahoo.de, oder verwenden Sie das Kontaktformular.
- meine Daten zur Veröffentlichung und Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft), sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet verwendet werden können. Je nach Liste sind dies Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und
Zeiten)
- die Startnummer unverändert und gut sichtbar auf der Brust tragen werde.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass
- das Sanitätspersonal berechtigt ist, mich bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen.
- der Veranstalter des berechtigt, aber nicht verpflichtet ist einen Teilnehmer unberücksichtigt
zu lassen oder auszuschließen, der mit der Zahlung des
Organisationsbetrages und/oder evt. Zusatzleistungen im Verzug ist.
- ich mit Abgabe meiner Meldung keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren habe.
- der Veranstalter des in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen berechtigt ist, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung des vorzunehmen oder diese abzusagen und es keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters mir gegenüber besteht.
- der Veranstalter des nur für grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person).
- die vorstehenden Haftungsbeschränkungen sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter erstreckt, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
- der Veranstalter des keine Haftung für gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit der Teilnahme am übernimmt. Es obliegt mir selber, meinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
- im Rahmen der Auswertung und zur Datensicherung beim der Zieleinlauf gefilmt und aufgezeichnet
werden kann
-
der Veranstalter des bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, berechtigt ist, eine Disqualifikation auszusprechen und mich von dem auszuschließen.
- meine personenbezogenen Daten
zwecks der Zeiterfassung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der
Einstellung dieser im Internet durch www.laufmanager.net
verwendet werden.
- die Teilnehmer- und Ergebnislisten auf www.laufmanager.net
zwecks wettkampftypischen Vergleich aller Teilnehmer veröffentlicht bleiben. Ich aber nach Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung der Veranstaltung meine Daten aus den Listen entfernen lassen kann.
- ich die für die benötigte Startnummer/Armbandtransponder je nach Veranstaltung nur leihweise zur Verfügung
gestellt bekommen habe..
- das ohne der in Startnummer
integrierte UHF Chip oder Armbandtransponder für mich keine Zeiterfassung
erfolgen kann.
- der Veranstalter des ein organisatorisches Limit festlegen und dieses in der Ausschreibung oder
zu einem späteren Zeitpunkt gekannt geben kann.
- der Veranstalter des keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände übernimmt.
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Stand: Juni 2018
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